Garantien
Wir garantieren Ihnen langfristigen Erfolg!

Gerade bei hochwertigen Zahnersatzbehandlungen (Prothetik) wünschen viele Patient:innen eine verlängerte Garantiezeit auf Haltbarkeit und Funktion Ihrer neuen Zähne. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht gilt nur für 2 Jahre und ist besonders bei aufwendigerem Zahnersatz nur als Minimalvariante einzustufen. Ein Zahnersatz, der mit höchster Präzision individuell angefertigt wurde, kann bei entsprechender Pflege über viele Jahre und Jahrzehnte seine:n "Besitzer:in" zufrieden stellen. Wir bieten Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. regelmäßige Kontrollen und entsprechenden Pflegemaßnahmen des Ersatzes und der Zähne) eine deutliche verlängerte Garantiezeit. Bitte sprechen Sie uns im konkreten Fall an, damit wir für Sie ein individuelles Angebot ausarbeiten können.

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