Kieferorthopädie
"Zahnkorrekturen", "Zahnfehlstellungskorrekturen", "Zahnspangenbehandlung"

Als Kieferorthopädie wird die Lehre der Zahnstellungs- und Kieferanomalien und deren Behandlung bezeichnet - sie ist seit Ende des 19. Jahrhunderts eine eigene Fachdisziplin im Bereich der Zahnheilkunde.

Besteht bei Ihnen die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Zahnkorrektur, erfolgt die durch uns begleitete Behandlung durch regionale Fachzahnärzt:innen für Kieferorthopädie.

Warum müssen Zahn- und Kieferfehlstellungen behandelt werden?
Zahn- und Kieferfehlstellungen sollten nicht nur aus ästhetischen Gründen behandelt werden, sondern vor allem wegen funktionaler Beschwerden. Fehlstellungen können Schmutznischen verursachen, die zu Erkrankungen wie Karies oder Parodontitis führen können. Zusätzlich können sie Sprachstörungen oder Schwierigkeiten beim Kauen verursachen, sowie ungleichmäßige Belastungen auf die Zähne oder Zahngruppen, die zu Zahnkippungen, Zahnfleischerkrankungen, Kiefergelenksbeschwerden oder einem hohen Verlust an gesunder Zahnhartsubstanz führen.

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Bei der Korrektur der verschiedenen Fehlstellungen ist der Behandlungsgrund nicht primär der ästhetische, auch wenn dies für den Laien oft den einzig ersichtlichen Grund darstellt. Aus medizinischer Sicht spielen vielmehr funktionelle Gesichtspunkte eine Rolle, so verursachen z.B. Zahnengstände Schmutznischen, die sich sowohl der Selbstreinigung durch Zunge und Speichel als auch der Mundhygiene mit Zahnbürste etc. entziehen - dadurch werden Erkrankungen wie Karies oder Zahnbetterkrankungen (z.B. Parodontitis) der Weg gebahnt.
Neben ebenfalls offensichtlichen funktionellen Störungen wie Sprachstörungen oder Schwierigkeiten beim Kauen, führen ungleichmäßige Belastungen einzelner Zähne oder Zahngruppen zu Zahnkippungen, Zahnbetterkrankungen, Kiefergelenksbeschwerden oder durch sogenannte "Abrasion" zu einem unverhältnismäßig großen Verlust an gesunder Zahnhartsubstanz. (Man kann vereinfacht den Ober- und Unterkiefer mit zwei Zahnrädern vergleichen, die - wenn einzelne "Zähne" verschoben sind oder die Stellung der zwei Zahnräder zueinander nicht stimmt - auch nicht mehr perfekt zusammenpassen, folglich auch nicht zusammen "arbeiten" können und sich unverhältnismäßig gegenseitig abnutzen.)
Bei Erwachsenen kann es sinnvoll sein, bei vorhandenen Zahnlücken vor einer prothetischen Versorgung (z.B. Lückenschluß mittels einer "Brücke" oder Zahnersatz durch ein Implantat) die oftmals gekippten Nachbarzähne mit Hilfe kieferorthopädischer Apparaturen aufzurichten, um eine weitere Behandlung überhaupt erst zu ermöglichen. Oftmals sind die hierfür notwendigen Maßnahmen geringer als vermutet.

Wann sollten Zahn- und Kieferfehlstellungen behandelt werden? 

Die Kieferorthopädie berücksichtigt Wachstumsvorgänge des Gesichtsschädels bzw. macht sich diese zunutze. Entsprechend liegt der optimale Behandlungsbeginn beim Jugendlichen etwa zwischen dem 10. und 13. Lebensjahr, wobei dies individuell stark abweichen kann. Bei manchen Fehlstellungen ist eine sogenannte Frühbehandlung sinnvoll, so z.B. bei der erblich bedingten Progenie, der wachstumsbedingten Vorlage des Unterkiefers, die sich unbehandelt oft so stark ausprägt, dass die unteren Schneidezähne weit vor die oberen beißen, was ein "Abbeißen" der Nahrung unmöglich macht. Ebenfalls sinnvoll kann eine frühe Behandlung beim "Kreuzbiss" sein, bei dem einzelne Zähne "umgekehrt" verzahnt sind. Hier kann durch eine frühe Behandlung der Anomalie eine weitere kieferorthopädische Behandlung sogar völlig überflüssig werden, wenn der Kreuzbiss die einzige Abweichung darstellte.
Ebenso kann sich der Behandlungsbeginn verzögern, wenn der Zahndurchbruch insgesamt verzögert ist und der Beginn der Behandlung - z.B. wenn eine feste Spange geplant ist- erst Sinn macht, wenn nahezu alle bleibenden Zähne durchgebrochen sind. Ein zu früher Behandlungsstart verlängert den Zeitraum der kieferorthopädischen Behandlung unnötig. Der optimale Behandlungsbeginn wird individuell durch jährliche oder halbjährliche Kontrollen- z.B. im Rahmen der gleichzeitig stattfindenden Zahnuntersuchung und Prophylaxe- festgelegt.

Wie lange dauert eine Behandlung und welche Alternativen gibt es? 

Die kieferorthopädische Behandlungszeit beträgt in der Regel 3 bis 4 Jahre, wobei auch hier individuelle Abweichungen möglich sind. So erfordert die Korrektur eines einzelnen "Kreuzbisses" z.B. oftmals nur eine aktive Behandlungszeit von einem Jahr, wobei bei Vorliegen schwerer wachstumsbedingter Anomalien, wie z.B. der vorab erwähnten "Progenie" sich die Behandlung oftmals vom Milchgebiss bis in das Erwachsenenalter erstreckt. Grundsätzlich gibt es herausnehmbare Apparaturen - die sogenannten "losen Spangen", "Platten", etc. - in vielen Formen für viele Anwendungsbereiche - und festsitzende Apparaturen, die sogenannten "festen Spangen" oder "Brackets". Oftmals kommen auch beide Spangenarten nacheinander zum Einsatz. Bei der Vielfalt der Zahnstellungs- und Kieferanomalien gibt ese keine generelle Empfehlung, welche Methode zu bevorzugen ist. Die Entscheidung bleibt dem Behandler nach gründlicher Auswertung der Untersuchungsergebnisse vorbehalten.

Bezahlt die Krankenkasse die kieferorthopädische Behandlung? 

Die gesetzlichen Kassen übernehmen primär 80% der laufenden Behandlungskosten (bei mehreren Kindern in Behandlung 90%) bei Behandlungsbeginn vor Abschluß des 18. Lebensjahres, nach erfolgreichem Abschluß der Behandlung erfolgt eine Erstattung der restlichen 20% an den Versicherten, der den Eigenanteil während der Behandlung selbst trägt. Bei Privatkassen hängt die Übernahme der Kosten von der persönlichen Tarifgestaltung ab, prinzipiell bestehen aber keine Einschränkungen, auch nicht bei Erwachsenen.


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