Funktionelle Gebissanalyse, Funktionsdiagnostik
Diagnose von Störungen im Bewegungsablauf des Kausystems und der Feststellung von krankhaften Gewebeveränderungen, besonders der Okklusion (Zahnkontakte), der Kiefergelenke und der Kaumuskulatur
Durch verbesserte Diagnosemethoden konnten viele Gesichtsschmerzen den Kiefergelenken oder der Kaumuskulatur zugeordnet werden. Man schätzt, dass bei 60-80% der Bevölkerung objektive Funktionsstörungen auftreten, die in der Regel vom Kiefergelenk-Kaumskulaturkomplex kompensiert werden. Sobald die Belastbarkeit jedoch überschritten wird, können Schmerzen auftreten. Eine Funktionsanalyse ist empfehlenswert für Patient:innen mit Kauorgan-Symptomen und solche, die eine Behandlung planen, die das Kauorgan nachhaltig verändert.
Man schätzt, dass bei etwa 60-80% der Bevölkerung objektive Funktionsstörungen vorliegen, von denen jedoch nur ca. 15% zu subjektiven (vom Patient:innen wahrgenommenen) Symptomen führen. Das heißt, in fast jedem Kauorgan gibt es negative Störfaktoren, die jedoch bis zu einem gewissen Maße vom Kiefergelenk-Kaumskulaturkomplex kompensiert werden können. Dies liegt an der glücklicherweise hohen Anpassungsfähigkeit des Kiefergelenk-Kaumskulaturkomplexes. Wird jedoch die Grenze für die Belastbarkeit überschritten, kann es zu wahrnehmbaren Störungen (z.B. Schmerzen) kommen. Im ungünstigsten Fall kann nur ein zusätzlicher negativer Störfaktor dies auslösen.
Wer braucht eine Funktionsanalyse?
- Jeder Patient, der über Symptome, die Okklusion (Zahnkontakte), die Kiefergelenke oder die Kaumuskulatur betreffend klagt
- Jeder Patient, bei dem Maßnahmen geplant sind, die das Kauorgan nachhaltig verändern: z.B. vor einer kieferorthopädischen Therapie, vor Anfertigung von Prothesen, Kronen, Inlays usw.
- Vor Bisslageveränderungen (Veränderung der Lage von Oberkiefer zum Unterkiefer)
Man unterscheidet im Bereich der Funktionsanalyse grob:
Eine Behandlung diagnostizierter Störungen erfolgt hierbei einmal symptom- und ursachenbezogen mittels Aufbissschienen evtl. unterstützt durch physikalische, physiotherapeutische, z.T auch medikamentöse und verhaltenstherapeutische Maßnahmen und durch zahnärztliche Maßnahmen wie Einschleifen oder Rekonstruktion des Kausystems.
- Aufbissschienentherapie
- Physikalische Maßnahmen, z.B. Kälte- oder Wärmeanwendungen, Massagen usw.
- Physiotherapeutische Maßnahmen wie z.B. Dehnung der Gelenkbänder und -strukturen
- z.T. auch medikamentöse und verhaltenstherapeutische Maßnahmen, z.B. relaxierende (entspannende) Mittel, Erlernen von Entspannungstechniken
- Beseitigung von Okklusionsstörungen (z.B. durch Einschleifen der störenden Bereiche)
- Wiederherstellung von Stützzonen (Zahnersatz in zahnlosen Bereichen nach Zahnverlust) und Zahnführungen (z.B. Eckzahnführung beim Zurseiteschieben)
- Parodontale Maßnahmen zur Stabilisierung lockerer Zähne
- Kieferorthopädische Maßnahmen
- Konservistische (Füllungstherapie)und prothetische (Kronen,Prothesen usw.) Rekonstruktionen zur Langzeitstabilisierung der Therapie und damit zur Erhaltung des funktionellen Gebisses